Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Bedarfsgrad ≥3 kostenlos. Sie wird von den Krankenkassen übernommen.

Hierbei ist ausschlaggebend, dass der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag liegt. Lediglich komfortablere Geräte oder Maßnahmen wie z.B. Keramikbrackets oder zusätzliche Schutzversieglung sind keine Kassenleistungen. Sie können auf Wunsch erbracht werden und sind selbst zu finanzieren.

Für gesetzliche Krankenkassen muss der Bedarfsgrad (KIG) für eine kieferorthopädische Behandlung festgestellt werden (Grade 1-5). Sollte der Grad kleiner 3 sein, darf die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernehmen.

Für privat versicherte Kinder und Jugendliche unter ist eine kieferorthopädische Behandlung ist häufig im Versicherungsschutz enthalten. Wir empfehlen aber, vor der Behandlung dies bei Ihrer Versicherung prüfen zu lassen.

Gern beraten wir Sie hierzu umfassend in unserer Praxis.


KONTAKT

Telefon: +49 351 2581012
Fax: +49 351 2581078
E-Mail: info@kfo-dd.de
(Terminanfragen bitte nur per Telefon)


Unsere Leistungen für Kinder und Jugendliche

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Behandlung?


Zeitpunkt der Vorstellung bei uns

Jederzeit, wenn Sie Sprach- oder Funktionsstörungen feststellen. Meist aber, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen. Ihr Zahnarzt kontrolliert das Gebiss Ihres Kindes regelmäßig und wird Sie bei Unregelmäßigkeiten zu uns schicken.

Eine Überweisung durch Ihren Zahnarzt ist aber nicht notwendig, d.h. falls Sie sich unsicher fühlen, können Sie jederzeit einfach einen Beratungstermin bei uns ausmachen. Eine Beratung wird in der Regel von jeder Krankenkasse und Versicherung übernommen, auch im Erwachsenenalter.


Frühbehandlung

Im Ausnahmefall kann eine kieferorthopädische Behandlung schon ab dem vierten Lebensjahr notwendig sein. Dabei handelt es sich um Fehlstellungen, die eine Wachstumsstörung oder die Gefahr einer Zahnverletzung nach sich ziehen können (z.B. Kreuzbiss, Unterkiefer vor Oberkiefer, ausgeprägte Stufe).


Hauptbehandlung

Normalerweise erfolgt eine Behandlung ab dem 10. Lebensjahr, da hier der Zahndurchbruch und die Kieferstellung am besten beeinflusst werden können.

So finden Sie uns

ZU FUSS

Die Praxis befindet auf der Beilstraße 13 in Dresden Gruna.

MIT DEM PKW

Sie können direkt oder im Umfeld unserer Praxis auf der Beilstraße kostenlos parken.

MIT DEM ÖPNV

Den Praxiseingang erreichen Sie in 4 Gehminuten von der Bus-Haltestelle Grunaer Weg aus. Von der Haltestelle Zwinglistraße erreichen Sie uns in 7 Gehminuten.

Haltestelle Bus: Grunaer Weg
Linie: 61, 64, 65, 85

Haltestelle Straßenbahn/Bus: Zwinglistraße
Linie: 1, 2 61, 64, 85, EV 2


Beilstraße 13
01277 Dresden
Telefon: +49 351 2581012