Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Bedarfsgrad ≥3 kostenlos. Sie wird von den Krankenkassen übernommen.
Hierbei ist ausschlaggebend, dass der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag liegt. Lediglich komfortablere Geräte oder Maßnahmen wie z.B. Keramikbrackets oder zusätzliche Schutzversieglung sind keine Kassenleistungen. Sie können auf Wunsch erbracht werden und sind selbst zu finanzieren.
Für gesetzliche Krankenkassen muss der Bedarfsgrad (KIG) für eine kieferorthopädische Behandlung festgestellt werden (Grade 1-5). Sollte der Grad kleiner 3 sein, darf die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernehmen.
Für privat versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine kieferorthopädische Behandlung häufig im Versicherungsschutz enthalten. Wir empfehlen, dies vor Start der Behandlung durch Ihre Versicherung prüfen zu lassen.
Gern beraten wir Sie hierzu umfassend in unserer Praxis.
KONTAKT
Sie erreichen uns vorzugsweise per Telefon.
Mo Di Do Fr 8-11Uhr: +49 351 2581012
Gerne antworten wir auf Ihre Mail:
E-Mail: info@kfo-dd.de
Fax: +49 351 2581078
Unsere Leistungen für Kinder und Jugendliche
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Behandlung?
Zeitpunkt der Vorstellung bei uns
Jederzeit, wenn Sie Sprach- oder Funktionsstörungen feststellen. Meist aber, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen. Ihr Zahnarzt kontrolliert das Gebiss Ihres Kindes regelmäßig und wird Sie bei Unregelmäßigkeiten zu uns schicken.
Eine Überweisung durch Ihren Zahnarzt ist aber nicht notwendig, d.h. falls Sie sich unsicher fühlen, können Sie jederzeit einfach einen Beratungstermin bei uns ausmachen. Eine Beratung wird in der Regel von jeder Krankenkasse und Versicherung übernommen, auch im Erwachsenenalter.
Frühbehandlung
Im Ausnahmefall kann eine kieferorthopädische Behandlung schon ab dem vierten Lebensjahr notwendig sein. Dabei handelt es sich um Fehlstellungen, die eine Wachstumsstörung oder die Gefahr einer Zahnverletzung nach sich ziehen können (z.B. Kreuzbiss, Unterkiefer vor Oberkiefer, ausgeprägte Frontzahnstufe).
Hauptbehandlung
Normalerweise erfolgt eine kieferorthopädische Hauptbehandlung mit Beginn bzw. während des Zahnwechsels der Seitenzähne, da hier der Zahndurchbruch und die Kieferstellung am besten beeinflusst werden können. Das ist ca. ab dem 10. Lebensjahr.
So finden Sie uns
ZU FUSS
Die Praxis befindet auf der Beilstraße 13 in Dresden Gruna.
MIT DEM PKW
Sie können direkt oder im Umfeld unserer Praxis auf der Beilstraße kostenlos parken.
MIT DEM ÖPNV
Den Praxiseingang erreichen Sie in 4 Gehminuten von der Bus-Haltestelle Grunaer Weg aus. Von der Haltestelle Zwinglistraße erreichen Sie uns in 7 Gehminuten.
Haltestelle Bus: Grunaer Weg
Linie: 61, 64, 65, 85
Haltestelle Straßenbahn/Bus: Zwinglistraße
Linie: 1, 2 61, 64, 85, EV 2