Fragen und Antworten

Nein.

Wenn Sie sich mit der Zahnfehlstellung unwohl fühlen oder dadurch gar Beschwerden haben, können Sie direkt einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wurden bei Ihrem Zahnarzt Röntgenbilder angefertigt, dann bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit.

Die Behandlungsdauer ist ursachenabhängig. Beim ersten Beratungstermin können wir Ihnen aber ausführlich Auskunft geben. Grobe Richtwerte:

Eine Frühbehandlung im Alter von 6-7 Jahren dauert etwa eineinhalb Jahre.
Eine kieferorthopädische Hauptbehandlung ca. ab dem 10. Lebensjahr dauert im Regelfall etwa drei bis vier Jahre.
Eine Behandlung bei erwachsenen Patienten dauert ca. zwei Jahre. Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Kieferfehlstellung (Dysgnathie), dauert die Behandlung dann etwa drei bis vier Jahre.

Darunter versteht man eine Klassifizierung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Patienten müssen in Behandlungs­bedarfs­grade eingeteilt werden – die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Dies soll gewährleisten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen finanzieren, „die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen“ (Behandlungsbedarfsgrade 3, 4 und 5).

Behandlungsbedarfsgrade 1 und 2 stellen Fälle dar, bei denen ebenfalls ein medizinischer Behandlungsbedarf vorliegt. Bei diesen Graden dürfen die Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Wenn ich Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bin?

Kinder: Die Krankenversicherung bezahlt bei Vorliegen eines Behandlungsbedarfsgrades 3, 4 und 5 nach KIG die Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung. Während der Behandlung müssen Sie zunächst einen Eigenanteil von 20% (10% bei Geschwisterkindern) selbst tragen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.

Erwachsene: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine kieferorthopädische Behandlung. Einzige Ausnahme: Schwere Kieferanomalien, die kombiniert kieferorthopädisch – kieferchirurgisch behandelt werden müssen.

Wenn ich privat versichert bin?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist häufig im Versicherungsschutz enthalten. Wir schließen den Behandlungsvertrag mit Ihnen direkt ab: Wir empfehlen aber, dass Sie vor der Behandlung durch Ihre Versicherung prüfen lassen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, damit Sie für sich Planungssicherheit haben.

Die kieferorthopädische Behandlung bereitet normalerweise keine oder nur geringe Schmerzen. Trotz der minimalen Kräfte, die wir in unserer Praxis anwenden, können aber in den ersten Tagen leichte bis mäßige Beschwerden auftreten. Diese sind meist ein Zeichen dafür, dass die Behandlung anschlägt und sich die Zähne wie gewünscht bewegen. Sollten die Beschwerden länger als 2-3 Tage anhalten, oder Sie sich unsicher sein, dann stellen Sie sich bitte wieder in der Praxis vor.

Im Regelfall alle 6-10 Wochen.  Die Kontrolltermine sind von der Art der Spange abhängig. Außerdem sind sie davon abhängig, ob sich die Behandlung in einer Phase der Zahnbewegung oder in der Haltephase befindet.

Retention / Abschluss der Behandlung

Zum Behandlungsabschluss schicken wir ein Formular an Ihre Krankenkasse und diese erstattet Ihnen dann, zumeist nach Vorlage Ihrer Eigenanteilsrechnungen, den von Ihnen gezahlten Eigenanteil zurück.

Leider nein, da sich nach der Bewegung mit der festen Spange eine Haltephase (Retention) anschließt: Zähne neigen dazu, sich wieder in ihre Ausgangsposition zurück zu bewegen. Am häufigsten treten erneut Engstände und Drehungen im Unterkieferfrontzahnbereich auf. Nur durch die Haltephase ist gewährleistet, dass sich die Zähne an ihrem neuen Ort stabilisieren und sicher „stehen“ bleiben. Abhängig von der Situation können unterschiedliche Haltezeiten notwendig sein.

Wir stellen zum Behandlungsende ein optimal funktionierendes Gebiss ein. Da sich der Mensch aber lebenslang verändert, können auch im Gebiss Verschiebungen auftreten. Dies betrifft am häufigsten den unteren Frontzahnbereich, oft auch den oberen.

Die Zähne können sich ein Leben lang bewegen.

Zumeist endet die kieferorthopädische Behandlung ca. mit dem 15. Lebensjahr. Da es aber im ersten Lebensdrittel (ca. 25. Lebensjahr) durch starke Veränderungen im Gesichtsbereich auch zu Veränderungen der Zahnbögen kommt, empfehlen wir deshalb eine lange Haltezeit der Zähne im vorderen Zahnbogenbereich. Diese Veränderungen sind durch Veranlagung, Wachstumseinflüsse, Weisheitszähne und altersbedingte Veränderungen der Knochen- und Gewebestrukturen bedingt und treten auch – unabhängig von einer kieferorthopädischen Behandlung auf.

Damit man eine kieferorthopädische Behandlung nur einmal durchführen muss, sollte das Behandlungsergebnis besonders während der Wachstums- und Entwicklungsphase möglichst langfristig stabilisiert werden. Deshalb empfiehlt sich nach Abschluss der aktiven Behandlung ein festsitzender „Lingualretainer“ (Stabilisierungsdraht) im Unterkiefer.

Im Oberkiefer hat sich der herausnehmbare Essix-Retainer bewährt, der durch seine kleine Form langfristig und unkompliziert getragen werden kann.

Damit kann ein erneutes und ästhetisch unschönes Verschieben der Zähne zuverlässig verhindert werden.

Patientenbögen

PatientenbogenKinder & Jugendliche

PatientenbogenErwachsene

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Die Praxis befindet auf der Beilstraße 13 in Dresden Gruna.

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Sie können direkt oder im Umfeld unserer Praxis auf der Beilstraße kostenlos parken.

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Den Praxiseingang erreichen Sie in 4 Gehminuten von der Bus-Haltestelle Grunaer Weg aus. Von der Haltestelle Zwinglistraße erreichen Sie uns in 7 Gehminuten.

Haltestelle Bus: Grunaer Weg
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Haltestelle Straßenbahn/Bus: Zwinglistraße
Linie: 1, 2 61, 64, 85, EV 2


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